Hattingen- Vor etwas mehr als einer Woche (13. April 2026) berichtete RuhrkanalNEWS darüber, dass die AfD eine Beschwerde gegen den verabschiedeten städtischen Haushalt eingelegt hat. Diese Beschwerde ging an den Ennepe-Ruhr-Kreis und an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Arnsberg. RuhrkanalNEWS hat mit einem Verwaltungsrechtler gesprochen, der aus Sorge vor einem Shitstorm namentlich nicht genannt werden möchte.
Die kurze Zusammenfassung der Einschätzung des Fachmanns ist deutlich: Kaum Aussicht auf Erfolg, da fehlerhafte Annahmen und Falschinterpretationen der bestehenden Gesetze und Verordnungen zugrunde gelegt wurden. Die Redaktion versucht die wichtigsten Punkte, die gegen einen erfolgreiche Beschwerde sprechen möglichst ohne juristische Fachbegriffe aufzulisten. Juristinnen und Juristen dürfen deshalb in diesem Text nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.
Politische Mehrheiten entscheiden
Der wichtigste Aspekt zuerst: Der Haushalt wurde mit einer Ratsmehrheit beschlossen. Derartige demokratische Entscheidungen wieder einzukassieren, ist generell schwierig. Die Rechtsprechung setzt hier hohe Hürden, damit Verwaltungen nicht lahmgelegt werden, weil mehr oder weniger berechtigte Widerstände die gefassten Beschlüsse wertlos werden lassen. Diese Hürde kann nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers die vorgelegte Beschwerde nicht nehmen.
Die Forderung der AfD, den „globalen Minderaufwand“ mit konkreten Positionen zu hinterlegen, widerspricht wohl dem Gedanken, den der Gesetzgeber im kommunalen Finanzmanagement definiert hat. Dort ist demnach die Nennung konkreter Positionen, bei denen gespart werden muss, nicht vorgesehen. „Deshalb heißt des ja auch globaler Minderaufwand“, so die lakonische Bemerkung des Juristen.
Die Kritik an der Verschuldung ist nach Ansicht des Verwaltungsjuristen grundsätzlich berechtigt. „Die äußern viele Kämmererinnen und Kämmerer ebenfalls.“ Allerdings sei dieses Instrument ein Werkzeug, das das Land den Kommunen gegeben habe, damit sie einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen könnten. Diese Methode ist ein Buchungstrick, das hatte Hattingens Kämmerer Frank Mielke in der Vergangenheit schon mehrfach in der Stadtverordnetenversammlung und in Interviews mit der RuhrkanalNEWS-Redaktion erklärt. Dass der Ennepe-Ruhr-Kreis diese beschlossene Vorgehensweise wieder einkassiert, ist demnach undenkbar. Bei der Bezirksregierung sieht der Jurist noch weniger Chancen. „Das ist eine ausführende Behörde des Landes. Das Land müsste also die Anwendung der eigenen Vorschriften untersagen.“
Kommunale Selbstverwaltung ist hohes Gut
Die Gestaltung des Personalschlüssels hält der Verwaltungsjurist für eine grundsätzliche Entscheidungsfreiheit der jeweiligen kommunalen Parlamente. „Das kann man in den einzelnen Kommunen politisch kritisieren. Zu der Entscheidung in Hattingen kann ich als Außenstehender konkret nichts sagen. Aber wenn man einen anderen Personalschlüssel haben will, muss man eben politische Mehrheiten organisieren.“ Hier sieht der Fachmann gar keine Chance, das auf dem Weg einer Beschwerde zurückzunehmen.
Zu den angeblich fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kann der Verwaltungsjurist nichts sagen, dazu hätte er die Vorlagen aus der Vergangenheit prüfen müssen. „Aber auch hier gilt: Dann hätte der Stadtrat das einfordern müssen, bevor er etwas beschließt.“ Den vorgeworfenen mangelnden Konsolidierungswillen beurteilt der Jurist ähnlich.




























Liebe Redaktion, vielen Dank für diese erhellende Recherche. Ein anonymer Verwaltungsrechtler, der aus Sorge vor einem Shitstorm lieber namenlos bleibt — das ist ungefähr so mutig wie ein Feuerwehrmann, der aus Sorge vor Hitze zu Hause bleibt.
Als interessierter Leser habe ich einiges dazugelernt:
• Wenn eine Ratsmehrheit etwas beschließt, ist die Kommunalaufsicht offenbar nur zur Deko da. Dass § 76 der Gemeindeordnung genau diese Prüfung ausdrücklich anordnet, geschenkt.
• Der globale Minderaufwand ist ein „Buchungstrick“ — und deshalb juristisch unangreifbar. Eine neue Rechtsfigur, die ich in der Kommentarliteratur bisher übersehen habe. Ich lese gern nach, sobald der Gewährsmann die Fundstelle nachreicht.
• Dass der Hattinger Kämmerer seinen eigenen Sparansatz öffentlich als „Luftnummer sondergleichen“ und „Komödie“ bezeichnet, ist vermutlich ebenfalls nur Symbolik. Möglicherweise hatte er auch nur einen schlechten Tag.
• Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 13 KomHVO NRW muss der Rat einfordern? Gute Nachricht für die Verwaltung: Eine seit 2019 unmittelbar geltende Soll-Vorschrift gilt plötzlich nur noch auf Zuruf. Die gpaNRW, die exakt das Gegenteil feststellt, hat sich dann wohl geirrt.
Ich würde mich freuen, wenn der Verwaltungsrechtler aus der Deckung käme und seine Fundstelle verriete — gegen den Deutschen Städtetag, die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und die geltende Kommunalhaushaltsverordnung. Den Shitstorm würden ihm die Bürger dieser Stadt sicher gern ersparen.
Bis dahin bleibt der Eindruck: Die Fraktion hat mit Namen, Paragraphen und 14 Seiten Rechtsschrift eingereicht. Der Kronzeuge sitzt im Dunkeln und sagt, das Licht sei zu hell.
Mit augenzwinkerndem Gruß
ein Hattinger Bürger
Die Mehrheit der Wähler hat durch den Stadtrat den Haushalt abgesegnet, nennt man Demokratie.
Ebenfalls ist es Demokratie, dass auch die inkompetenten Bürger vertreten werden … durch solche banalen und unfundierten Initiativen ihrer AfD-Vertreter im Stadtrat. Die Kompetenz der AfD Ratsfraktion hat sich mittlerweile ja über die Stadtgrenzen hinaus rumgesprochen.
Wahre Demokratie wäre es, wenn der Bürger im Rahmen eines Entscheids direkt über den Haushalt abstimmen dürfte. Ob Herr F.S. richtig liegt, schau mer mal.