AfD legt Beschwerde gegen Haushalt ein

Rathaus Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die AfD-Ratsfraktion Hattingen hat eine Aufsichtsbeschwerde beim Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises eingereicht. Eine Kopie wurde nach Fraktionsangaben an die Bezirksregierung Arnsberg gesandt. Die Beschwerde richtet sich gegen das vom Rat der Stadt Hattingen am 26. März 2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026–2030. Die Fraktion hält das HSK für rechtswidrig und in seiner vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig. „Wir stützen unsere Beschwerde ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen: den beschlossenen Haushaltsplan, den GPA-Bericht zur überörtlichen Prüfung und protokollierte Aussagen der Verwaltungsspitze,“ erklären die Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomas und Christoph Glunz.

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Die AfD-Fraktion nennt fünf Kritikpunkte:
1. Verdreifachung des negativen Eigenkapitals: Das negative Eigenkapital der Stadt (also die rechnerische Überschuldung) steigt nach der beschlossenen HSK-Fassung von –83,76 Mio. Euro (2024) auf –278,75 Mio. Euro (2033). Bei dem für 2034 prognostizierten ersten Jahresüberschuss von nur 1,97 Mio. Euro sei die Überschuldung rechnerisch erst nach rund 140 Jahren abgebaut.
2. Globaler Minderaufwand (GMA) ohne Substanz: Der GMA ist eine pauschale Einsparungs-Summe, die das HSK als Sparbeitrag ausweist, ohne sie konkreten Maßnahmen oder Fachbereichen zuzuordnen . Die AfD hält das für eine Summe, von der niemand sage, wo sie herkommen soll. Der Minderaufwand mache 43 bis 49 Prozent des gesamten HSK-Volumens aus. Der Kämmerer der Stadt Hattingen habe ihn in öffentlicher Sitzung am 18. Dezember 2025 selbst als „die Luftnummer sondergleichen“ und als „toxische Verzweiflungstat einer mit der Finanzsituation der Kommunen überforderten Regierung“ bezeichnet. Das Kommunalministerium erwarte, „dass wir diese Komödie mitspielen“ – andernfalls stehe die Genehmigung „auf wackeligen Beinen“.
3. Personalaufbau trotz Haushaltskrise: Hattingen weist laut Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) mit 13,93 Vollzeitäquivalenten (rechnerische Vollzeitstellen) je 1.000 Einwohner die höchste Personalquote aller 31 Vergleichskommunen auf – der Median liege bei 9,68. Trotzdem plane die Stadt mit dem neuen Stellenplan weitere rund 43 Stellen neue Stellen, obwohl gleichzeitig 32 bis 35 Planstellen unbesetzt seien.
4. Fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen: Seit Inkrafttreten der Kommunalhaushaltsverordnung NRW am 1. Januar 2019 habe der Rat der Stadt Hattingen keine Wertgrenzen nach so die Feststellung der GPA. Die Folge: Vor jeder Investitionsmaßnahme wäre ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwingend vorgeschrieben. Diese Pflicht wird nach Ansicht der AfD-Fraktion systematisch nicht erfüllt.
5. Mangelnder Konsolidierungswille der Verwaltung: Die Fraktion dokumentiere mit mehreren protokollierten Zitaten der Verwaltungsspitze, dass das HSK als formale Pflichtübung behandelt werde. Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing (SPD) habe in ihrer Etatrede erklärt, „weiteres pauschales Sparen“ wäre „nur noch mit der Axt möglich – an Musikschule, an unseren Bürgertreffs, an unserer Stadtbibliothek, an dem, was unsere Lebensqualität ausmacht. Und das werde ich nicht tun!“

Das beantragt die AfD:
1. Die Versagung der Genehmigung des HSK gemäß § 76 Abs. 2 Satz 6 GO NRW. Hilfsweise soll die Genehmigung nur unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden – insbesondere Konkretisierung des GMA, sofortige Wiederbesetzungssperre und Beschluss von Wertgrenzen entsprechend der Kommunalhaushaltsverordnung.
2. Die Anregung an die Bezirksregierung Arnsberg, dem für Kommunales zuständigen Ministerium die Prüfung der Bestellung eines Beauftragten zu empfehlen, sollte die Verwaltung ihre Haltung nicht ändern.

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2 Kommentare zu "AfD legt Beschwerde gegen Haushalt ein"

  1. Der Beschwerde viel Erfolg. Warum legten nicht auch die fpd und die CDU Beschwerde ein? Oder folgt deren Schreiben noch?

  2. Die FDP hat für den Haushalt gestimmt. Sie folgt offensichtlich nicht mehr ihren alten Überzeugungen.

Antworte auf den Kommentar von Detlef WeberAntwort abbrechen